Datenschutz im Tourismus
Im Mai 2018 trat die DSVGO in Kraft und damit ein einheitliches Datenschutzrecht für die gesamte Europäische Union. Wenn Sie glauben, dies trifft für unser touristisches Unternehmen nicht zu, dann haben Sie sich getäuscht.
Auf Grund der ab Mai 2018 drohenden hohen Bußgelder ist es an der Zeit, den Datenschutz auch im Tourismus unter Kontrolle zu bekommen. Hinsichtlich des enormen Haftungsrisikos, und weil es die DSGVO verlangt, sollten touristische Unternehmen dokumentieren, wie sie die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben sicherstellen. Das ist besonders wichtig, weil die DSGVO zahlreiche Nachweis- und Rechenschaftspflichten vorgibt.
Dafür braucht es einiges an organisatorischen Prozessen, welche wir für Sie umsetzen. In touristischen Betrieben wie Hotels und Gastronomie-Betriebe gibt es jede Menge an Daten, welche wir in Zukunft Beachtung schenken müssen.
Denken Sie an:
- Ihre Mitarbeiter-Daten
- Daten von Gästen beim Check in
- Daten von Gästen im Wellness-Bereich
Eine Orientierungshilfe zur Umsetzung der DSGVO im Hotel- & Gastronomiegewerbe liefern wir Ihnen gerne. Wir geben Ihnen konkrete Hilfestellung, wenn es um einzelne Bereiche der Datenschutz-Grundverordnung geht.
Datenschutz im Bereich Marketing:
- E-Mail-Marketing & Newsletter
- Social Media & Webanalyse
Mit folgenden Fragen möchten wir uns gemeinsam mit Ihnen auseinandersetzen:
- Wie gehen wir damit um?
- Wie müssen wir diese Daten schützen?
- Wie müssen diese Daten für die DSGVO dokumentiert werden?
Antworten über die organisatorische Aufbereitung können wir Ihnen bereits heute servieren.
Unsere Beratungsleistung im Datenschutz
Start up - Coaching
Datenschutz-Check & Analyse – Planung – Realisierung
In diesem komplexen Prozess unterstützen wir Sie mit datenschutzrechtlicher Umsetzungs-Expertise.
Durch unsere Erfahrung können wir Sie maßgeblich unterstützen.
Unsere Beratungsleistung:
Wir begleiten Sie bei der organisatorischen Umsetzung der DSGVO:
- Dokumentationen: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Folgenabschätzung
- Einrichten der Prozesse für Auskunft und Beschwerden
- Einrichten der Prozesse zur Meldung von Datenschutzverletzungen
Datenschutz-Check
Unser Datenschutz-Check bietet eine neutrale Ist-Aufnahme zum Stand des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Mittels einer strukturierten Analyse zeigen wir die Datenschutzrisiken auf. Im abschließenden Bericht erhalten Sie priorisierte Handlungsempfehlungen und einen Maßnahmenplan für die Umsetzung der DSGVO.
Im Anschluss daran folgen:
- Trainings speziell für die organisatorische Umsetzung der DSGVO im Tourismus
- Schulungen speziell auf Sie zugeschnitten
Zum Thema Datenschutz und speziell in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung gibt es viele Unklarheiten. Nicht alles wird für uns im Tourismus wichtig sein. Daher richten wir unsere Schulungen speziell nach Ihren Bedürfnissen aus. Nach dem Leitspruch wir servieren Lösungen. Auch der Praxisbezug ist uns ein wichtiges Anliegen.
In der Beratung zur Datenschutz-Grundverordnung unterstützen wir Sie mit Spezialwissen in folgenden Bereichen:
- Marketing
- E-Commerce & Online Buchung
- Video-Kameras im Haus
- Datenschutz-Folgeabschätzung
- Benachrichtigungspflichten bei Datenschutzvorfällen
- Erstellung der erforderlichen datenschutzrechtlichen Dokumente
- Wird ein Datenschutzbeauftragte oder nur ein Datenschutzkoordinator benötigt
Trainings
Datenschutz - geht ab jetzt uns alle an!
Die DSGVO kommt und es BETRIFFT auch Ihren BETRIEB“ – mit SICHERHEIT!
„Wenn Sie sich als Verantwortlicher bis zum 25. Mai 2018 keine Gedanken gemacht haben wird es zu spät sein!“
Wussten Sie, dass…
- es am 25. Mai auch für Ihren Betrieb verpflichtend anwendbar ist.
- diese neue Verordnung Bürgerinnen mehr Rechte und die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten einräumen soll.
- auf uns einiges an zusätzlichen neuen Verpflichtungen zukommt.
- sie selbst ein Anlagenverzeichnis und evtl. eine Datenschutz-Folgeabschätzung vornehmen müssen und entsprechende Maßnahmen setzen.
- ein erhöhter Strafrahmen gilt: bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4% des Umsatzes.
Alles was Recht ist - DSVO was ist das?
- Grundlagen & Begriffsbestimmungen
- Rechte der Betroffenen
- Pflichten der Verantwortlichen
- Informationspflichten
- „Anleitung für Heimwerker“ - Dokumentationspflichten
- „wie fangen wir an“ - Umsetzungsplanung der DSGVO
- „pack ma ´s“ - Vorbereitungen von organisatorischen und technischen Maßnahmen
- „die Strafen sind ein Witz, oder?“
DPMS-Report –
die Online-Lösung für datenschutzrechtliche Dokumentation
Um die Aufwände bei der Führung eines entsprechenden Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, einer Risikofolgenabschätzung oder der entsprechenden datenschutzrechtlichen Prozesse zu minimieren, bieten wir gemeinsam mit lawvision´s DPMS-Report (Data Privacy Management System-Report) eine einfache Online-Lösung an.
Für mehr Informationen zu DPMS-Report und zu Fragen der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten kontaktieren Sie uns unter datenschutz@msplus.at.
Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Ein externer Datenschutzbeauftragter von msplus unterstützt Sie beim Aufbau einer umfassenden Datenschutzorganisation nach den Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung.
Des Weiteren wird dieser direkter Ansprechpartner für Mitarbeiter, Betroffene und die Aufsichtsbehörden.
Folgende Leistungen werden von uns erbracht:
- Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung
- Übernahme der Dokumentationspflichten
- Beratung zu allen rechtlichen und technischen Fragen des Datenschutzes
Wir beraten Sie gerne bei den notwendigen Anpassungen an die DSGVO und freuen uns bereits jetzt über Ihre Kontaktaufnahme.
Unser geprüfter Datenschutzexperte Markus Schauer steht Ihnen gerne mit Rat & Tat zur Seite.
Wir unterstützen Unternehmen bei der Vorbereitung auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bei der Zusammenarbeit mit uns können Sie folgendes erwarten:
• Rundum-Service zur DSGVO: Check, Vorbereitung und laufende Beratung
• Aufbau und Pflege eines Dokumenten-Management-System
• Mitarbeiterschulung zu den relevanten Neuerungen der Datenschutz-Grundverordnung
DSGVO-Consulting
Von der Erhebung des Ist-Zustandes bis zur Feststellung des Soll-Zustandes stehen wir Ihnen mit Rat & Tat zur Seite.
Dies umfasst sowohl technische und organisatorische Evaluierung der notwendigen Maßnahmen, um den datenschutzrechtlichen Vorgaben und Sicherheitsmaßstäben zu entsprechen, als auch die Koordination und Unterstützung bei der Durchführung sämtlicher Vorbereitungstätigkeiten in Ihrem Betrieb auf die Datenschutzgrundverordnung.
Gerne sind wir bei der Umsetzung und Begleitung des konkreten Maßnahmenplans bis 25. Mai 2018 behilflich.
Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns unter datenschutz@msplus.at.
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